Das Honorar wird grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet. Zusätzlich zum Honorar werden Auslagen und die Mehrwertsteuer verrechnet.
Relevant für die Bestimmung des Stundenansatzes sind mehrere Kriterien, insbesondere die Schwierigkeit des Falles, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Interessenlage, ferner auch Berufserfahrung und Verkehrsübung. Der anwendbare Stundenansatz wird gemeinsam vereinbart.
Gegebenenfalls ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine bestimmte Tätigkeit möglich.